Zugängliche Objekte
- Zugänglich ist das gesamte Objekt oder sein größter Teil zumindest mit einem barrierefreien Eingang. Der Besuch ist ohne vorherige Absprache möglich.
- Die Rampen (mobile wie auch feststehende) vor dem Eingang und innerhalb des Objekts haben bei einer Länge von bis zu 3 Metern eine Neigung von maximal 12,5 % und bei einer Länge von bis zu 9 Metern von maximal 8 %. Die Breite der feststehenden Rampen beträgt mindestens 110 cm.
- Türen und Durchgänge sind mindestens 80 cm breit, dies gilt auch für den Eingangs-/Hauptflügel zweiflügeliger Türen. Die Höhe der Schwellen beträgt maximal 2 cm.
- Für das Überwinden von Höhenunterschieden steht ein Selbstbedienungsaufzug mit folgenden Mindestmaßen zur Verfügung: Breite der Tür 80 cm, Innenmaße der Kabine: Breite 100 cm x Tiefe 125 cm. Objekte mit einer Hebebühne bewerten wir nicht als zugängliche Objekte.
- Wenn es sich um ein Objekt mit öffentlichen Toiletten handelt, steht eine zugängliche Toilette WC I., oder im Fall, dass alle sonstigen Anforderungen an die Zugänglichkeit erfüllt sind, zumindest eine teilweise zugängliche Toilette WC II. zur Verfügung.
- Die Oberflächen und die Neigung der Wege im Objekt und in seiner unmittelbaren Umgebung erschweren die Bewegung mit einem Rollstuhl nicht erheblich.
Hergestellt 29.9.2020 10:40:25 - aktualisiert 3.11.2020 13:38:12 | gelesen 243x | ruzickova