Teilweise zugängliche Objekte

Částečně přístupné objekty
    • Zugänglich ist nur ein Teil des Objekts oder das Objekt erfüllt einige der bei einem zugänglichen Objekt genannten Anforderungen nicht. Die Beschreibung der nichterfüllten Anforderungen ist im Text angeführt.

    • Rampen und Schienen (mobile wie auch feststehende) vor dem Eingang wie auch innerhalb des Objekts haben bei einer Länge von bis zu 3 Metern eine Neigung von maximal 16,5 % und bei einer Länge von bis zu 9 Metern von maximal 12,5 %. Die Breite feststehender Rampen beträgt mindestens 100 cm.

    • Türen und Durchgänge sind mindestens 70 cm breit. Die Höhe der Schwellen beträgt maximal 7 cm.

    • Ein Aufzug hat diese Mindestmaße: Breite der Tür 70 cm, Innenmaße der Kabine: Breite 90 cm x Tiefe 110 cm.

    • Die Maße einer Hebebühne betragen mindestens: Breite der Tür 70 cm, Beförderungsfläche: Breite 70 cm x Tiefe 90 cm. Informationen zur Tragfähigkeit sind im ergänzenden Text angeführt.

    • Die Zugänglichkeit eines WC ist kein ausschlaggebender Faktor. In Anbetracht der aktuellen Zugänglichkeit von Bereichen in Tschechien würde die Anforderung an die Existenz mindestens eines WC II. bei teilweise zugänglichen Objekten bedeuten, dass ein Großteil der Objekte den nichtzugänglichen Objekten zugeordnet werden würde.
    • Vor dem Eingang ins Objekt gibt es mindestens eine Stufe ohne eine Lösung zu deren Überwindung.

Hergestellt 29.9.2020 10:52:10 - aktualisiert 16.10.2020 15:51:26 | gelesen 355x | ruzickova